Übergabe Vernehmlassungsantwort und Aufruf an den Bundesrat
Der Entwurf des Bundesrates zur Revision des Gleichstellungsgesetztes ist ungenügend. Das zeigte die Unia heute mit ihrer Aktion «Lohngleichheit jetzt – keine halben Sachen!» auf. Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass Unternehmen ihre Löhne alle 4 Jahre überprüfen und dies durch eine externe Stelle kontrollieren lassen müssen. Doch das reicht nicht, so Corinne Schärer, Mitglied der Unia-Geschäftsleitung: «Der Bundesrat verlangt nicht, dass das Resultat der Lohnüberprüfung im Betrieb bekannt gemacht werden muss. So wissen die Frauen nicht, was Sache ist. Er verlangt auch nicht, dass die Löhne der Frauen anpasst werden müssen, falls sie diskriminiert werden.»
Lohndiskriminierung beheben, nicht nur feststellen
Die Frauen lassen sich nicht mit halben Sachen abspeisen. Sie fordern ein Gleichstellungsgesetz, das diesen Namen verdient. In ihrer Vernehmlassungsantwort schlägt die Unia deshalb folgende Änderungen vor:
- Es braucht verbindliche und griffige Lohnkontrollen.
- Bei den Kontrollen muss den Sozialpartnern eine wichtige Rolle zukommen.
- Diskriminierende Löhne müssen zwingend innerhalb von 5 Jahren angepasst werden.
- Unternehmen, die das Gesetz nicht einhalten, müssen bestraft werden.
- Bei der Lohngleichheit gilt Nulltoleranz.
Zusammen mit der Vernehmlassungsantwort hat die Unia heute ihren Aufruf zuhanden des Bundesrats überreicht. Hunderte Frauen und Männer drücken mit ihren Unterschriften ihre Unzufriedenheit aus. Zudem unterstrichen Unia-Aktivist/innen mit einer Aktion ihre Forderung nochmals. In grossen, violetten Lettern schrieben sie vor dem Bundeshaus: «Lohngleichheit jetzt – Keine halben Sachen!»