WAK gegen Verkäufer/innen, Kantone und kleine Detailhändler
Das neue Ladenöffnungsgesetz schreibt allen Kantonen Mindestöffnungszeiten von werktags 6 bis 20 Uhr und samstags 6 bis 18 Uhr vor. Die WAK hat ihm heute knapp zugestimmt. Sie stellt sich damit gegen den Entscheid des Ständerats. Dieser hatte das Gesetz in der Herbstsession abgelehnt, weil es gegen die Souveränität der Kantone verstösst. Es trägt auch der Opposition gegen längere Ladenöffnungszeiten nicht Rechnung, die sich in den letzten Jahren in den meisten kantonalen Volksabstimmungen durchsetzte. Und es stellt Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen in Frage, die es in einigen Kantonen (GE, NE) und Gemeinden gibt.
Das Gesetz ist eine Mogelpackung
Der Kraftakt der nationalrätlichen Kommission darf nicht über die Schwächen des Gesetzes hinwegtäuschen. Es gibt vor, den Einkaufstourismus zu bekämpfen, dabei ist dieser primär vom Preisniveau und vom Angebot bestimmt, nicht von den Öffnungszeiten. Das Gesetz gibt vor, die Arbeitsbedingungen nicht zu tangieren, obwohl es die Abendarbeit verlängert. Das geht auf Kosten von Angestellten, die bereits heute oft prekäre Arbeitsbedingungen kennen und von denen nur die Hälfte durch einen Gesamtarbeitsvertrag abgesichert ist. Das Gesetz gibt vor, Arbeitsplätze zu schützen, dabei gefährdet es die kleinen Geschäfte, die keine Ressourcen haben, um die längeren Öffnungszeiten abzudecken. Und es gibt vor, den Kundenbedürfnissen entgegenzukommen. Dabei lehnt regelmässig eine Mehrheit der Stimmbürger/innen längere Öffnungszeiten ab.
Aus diesen Gründen wird sich die Unia dafür einsetzen, dass der neu gewählte Nationalrat der ablehnenden Haltung des Ständerates folgt. Setzt sich im Parlament am Schluss die Meinung der WAK durch, wird die Unia keine andere Möglichkeit haben, als auf die direkte Demokratie zurückzugreifen.