Masseneinwanderungs-Initiative: Unia lehnt Vorschlag des Bundesrates ab
Zentral beim Vorgehen zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative muss die Sicherung der bilateralen Beziehungen mit der EU sein. Die Unia ist deshalb erstaunt, dass der Bundesrat einen Gesetzesvorschlag vorlegt, ohne vorgängig mit der EU verhandelt zu haben. Zudem muss der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz gewährleistet sein. Unakzeptabel im Gesetzesentwurf ist insbesondere Art. 22, Abs. 2, wonach bei Fachkräftemangel die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen weitgehend entfallen sollen. Das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.
Keine neuen Diskriminierungen
Für die Unia steht bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative im Vordergrund, dass keine neuen Diskriminierungen gegenüber Arbeitnehmenden eingeführt werden. Die Umsetzung muss zudem im Einklang mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen erfolgen, um die bilateralen Beziehungen zur EU nicht zu gefährden. Insbesondere darf das Recht von Migrant/innen auf Familiennachzug nicht angetastet werden.