Private Sicherheitsbranche: Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung und neue Mindestlöhne ab 1.1.2024

Der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) und die Gewerkschaften Unia und Syna haben sich in den Lohnverhandlungen darauf geeinigt, die Mindestlöhne um 1,6 bis 1,8 Prozent anzuheben. Das anschliessend eingereichte Gesuch um Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) um ein Jahr wurde nun durch den Bundesrat unterzeichnet. Damit wird der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Sicherheit lückenlos fortgesetzt. Die neuen Mindestlöhne gelten für die von der AVE erfassten Branche ab 1. Januar 2024.

Verlängerung des allgemeinverbindlich erklärten GAV

Die lückenlose Fortsetzung der Allgemeinverbindlicherklärung verpflichtet alle Sicherheitsunternehmen ab 10 Angestellten auch nach dem 31. Dezember 2023 weiterhin dazu, die Mindeststandards in Sachen Löhne, Ausbildung und Arbeitszeiten einzuhalten. Ein Wegfall der Allgemeinverbindlichkeitserklärung, welche in ein paar Tagen ausgelaufen wäre, konnte in letzter Minute verhindert werden.

Höhere Mindestlöhne ab 1. Januar 2024

Die Sozialpartner haben vereinbart, dass die Mindestlöhne der Anstellungskategorien über alle Dienstjahre und zudem auch für den Werttransport wie folgt anzuheben:

  • Anstellungskategorie A: Erhöhung um 1,6%
  • Anstellungskategorie B: Erhöhung um 1,7%
  • Anstellungskategorie C: Erhöhung um 1,8%

Dies soll dazu beitragen, die Mitarbeitenden für die Teuerung zu kompensieren und die Qualität der privaten Sicherheitsdienstleistungen aufrecht zu halten.

Preisdruck – eine Gefahr für die Qualität und die Löhne

Der Preisdruck durch unlauteren Wettbewerb in der Branche führt dazu, dass Unternehmen, die faire und gute Arbeitsbedingungen anbieten und sich an den GAV halten, immer mehr unter Druck geraten. Das gefährdet zunehmend die Arbeitsbedingungen, aber auch die Aus- und Weiterbildung.

Dringender Appell der Sozialpartner an die öffentliche Hand für eine faire Auftragsvergabe

Die Sozialpartner richten einen dringenden Appell an das Verantwortungsbewusstsein der öffentlichen Hand.

Behörden, die bei der Vergabe von Aufträgen einseitig das Kriterium Preis berücksichtigen und dabei Qualität und Arbeitsbedingungen vernachlässigen, untergraben die Bemühungen der Sozialpartner, zur Aufwertung der Branche. Diese Vorgehensweise fördert einen schädlichen, unsozialen Wettbewerb – zu Lasten aller Mitarbeitenden, der Allgemeinheit und der rechtschaffenen Unternehmen der Branche. Die Sozialpartner in der privaten Sicherheitsdienstleistungsbranche setzen sich dafür ein, dass die Behörden bei Ausschreibungen verstärkt auf Qualität und die Einhaltung des GAV und somit auf faire Arbeitsbedingungen Wert legen.

Ausblick

Die Sozialpartner arbeiten an der Revision des GAV, der die Branche aufwerten, die Arbeitsbedingungen verbessern und die Qualität der Dienstleistungen standardisieren und die Kontrollen des GAV erhöhen soll.


Gemeinsame Medienmitteilung der Gewerkschaft Unia, Syna und des Verbands Schweizerischen Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmer