fenaco startet sozialpartnerschaftliche Lohngleichheits-Analysen
Das revidierte Gleichstellungsgesetz ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen mit über 100 Mitarbeitenden, alle vier Jahre Lohngleichheitsanalysen durchzuführen und die Löhne von Frauen und Männern zu überprüfen.
Paritätische Kommission
Die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ist für die fenaco und die Gewerkschaften seit jeher ein wichtiges Anliegen. Die fenaco und die Gewerkschaften Unia und Syna haben gemeinsam beschlossen, die Überprüfung im sozialpartnerschaftlichen Rahmen vorzunehmen. Sie haben eine paritätische Kommission gebildet, welche die Löhne der 4500 Angestellten, die dem Gesamtarbeitsvertrag fenaco unterstellt sind, überprüfen wird. Aktuell wertet die Kommission die Daten aus. Die Ergebnisse werden im 2. Quartal 2021 kommuniziert.
Gutes Zeugnis
Bereits im Jahr 2016 wurde der Lohngleichheitsdialog im Stammhaus der fenaco gemeinsam mit den Gewerkschaften Unia und Syna durchgeführt. Der Schlussbericht stellte der fenaco ein gutes Zeugnis aus. Er hat ergeben, dass keine Lohndiskriminierung zwischen Frau und Mann vorhanden war.
Gemeinsame Medienmitteilung der Gewerkschaften Unia und Syna und der Genossenschaft fenaco.