Wem nützt die Reform?
Was bringt die Altersreform den Menschen konkret? Was zahlen sie, was erhalten sie an Rente? Dabei spielen der Jahrgang und das Einkommen die zentrale Rolle. Die Fallbeispiele orientieren sich an typischen Situationen.
Kleine Einkommen profitieren
Zum Beispiel ein 24jähriger alleinstehender Mann mit 3500 Franken Monatseinkommen: Er muss durch die Reform 28 Franken mehr AHV- und BVG-Beiträge im Monat zahlen. Plus 12 Franken mehr an Mehrwertsteuer. Macht zusammen 40 Franken mehr pro Monat. Demgegenüber wird seine Rente um 237 Franken steigen. Der junge Mann profitiert also stark.
Und nicht nur er. Die Berechnungen des Bundesamtes zeigen: Die grosse Mehrheit profitiert von der Rentenreform 2020 direkt. Nur bei Alleinstehenden mit hohen Löhnen im jungen und mittleren Alter fällt sie negativ aus. Etwa bei einem Versicherungsvertreter, der mit 34 bereits 7000 Franken Einkommen hat: Er zahlt für die Reform 70 Franken, während seine Rente nur um 9 Franken steigt.
Am positivsten wirkt sich die Reform bei Leuten mit kleinen Löhnen aus. Unter ihnen befinden sich viele Frauen. Wer zwischen 45 und 65 Jahre alt ist, muss sich nicht sorgen. Da sieht die Reform Besitzstandsgarantie bei der Rente vor. Diese bewirkt, dass die vorgesehenen Einbussen aus der Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule kompensiert werden.
So profitieren die Jungen
Die Gegner behaupten, die Rentenreform schade den Jungen. Sie müssten die Zeche für die Alten bezahlen. Die BSV-Zahlen entlarven diese Pauschalbehauptung als Lüge. Selbst wenn einige wenige Jüngere mehr beisteuern müssen und im Alter geringere Renten erhalten, profitieren auch sie. Denn ein Ja am 24. September sichert auch ihre künftigen Renten und verhindert, dass der AHV-Fonds in Schieflage gerät.
Alle Jungen werden dereinst auch die 70 Franken mehr Rente pro Monat erhalten, die die Reform für Neurentnerinnen und Neurentner einführen will. Im Jahr macht das 840 Franken mehr. Müssten sie diesen Betrag privat über eine dritte Säule ansparen, käme sie dies viel teurer zu stehen. Das hat der Gewerkschaftsbund (SGB) errechnet: Sie müssten dann mindestens doppelt so viel zahlen, nämlich bis zu 0,8 Lohnprozente statt nur 0,3 Prozente.
So profitieren Teilzeitarbeitende
Die Rentenreform 2020 will Teilzeitarbeit in der zweiten Säule endlich besser versichern. Das kommt vor allem den vielen Frauen zugute, die in der Schweiz Teilzeit arbeiten. Und bisher bei der Rente diskriminiert sind. Endlich soll ein grösserer Teil ihres Lohns versichert sein. Das schenkt spürbar ein: Eine 39jährige Coiffeuse mit einem Jahreslohn von 35 000 Franken und einem Kind erhält so 229 Franken mehr Pensionskassenrente im Monat. Ein Ja am 24. September hat für die Frauen also nicht nur den Nachteil des höheren Rentenalters, es bringt ihnen auch mehr Geld.
Nicht zu vergessen: 500 000 Frauen sind in der Schweiz berufstätig, haben aber gar keine Pensionskasse. Im Alter sind sie also auf eine gute AHV angewiesen. Den Zuschlag von 840 Franken pro Jahr können sie deshalb gut gebrauchen.
So profitieren die Pensionierten
Kommt die Rentenreform am 24. September durch, ändert sich bei den Renten der Pensionierten nichts: diese bleiben gleich hoch. Niemand muss fürchten, dass sie gekürzt werden. Genau das haben FDP & Co. aber wiederholt versucht. Durch die Streichung des automatischen Teuerungsausgleichs wollten sie auch den Pensionierten ans Eingemachte. Ohne Erfolg. Ein Ja zur Reform rechnet sich deshalb auch für alle Rentnerinnen und Rentner. Die 70 Franken erhalten sie deshalb nicht, weil sie auch nicht von den Verschlechterungen beim Umwandlungssatz betroffen sind.
Alle Pensionierten werden nur durch die Anhebung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte belastet. Die ist allerdings minim und erfolgt erst ab 2021.
So profitieren ältere Arbeitslose
Wer heute mit 58 den Job verliert, verliert oft auch seine Pensionskasse. Arbeitslose Bauarbeiter zum Beispiel müssen hilflos zuschauen, wie die Kasse sie rauswirft, nur weil (wegen der Arbeitslosigkeit) die Beiträge fehlen. Damit räumt die Rentenreform auf. Davon profitieren alle älteren Arbeitnehmenden.
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)