Menschenhandel-Urteil auf dem Bau
Der verurteilte Schweizer Bauunternehmer hat ein ganzes System für Lohn-, Sozial- und Preisdumping aufgebaut. Dafür nutzte er die ungenügenden Durchsetzungsmöglichkeiten der Kontrollorgane und gesetzliche Lücken. So konnte er während Jahren Arbeitnehmende ausbeuten und sich der Zahlung von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen entziehen.
Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft ist ein Verbrechen
Menschenhandel ist moderne Sklaverei und durch das Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt. Undurchsichtige Ketten von Subunternehmen und die Isolation und Angst der Opfer begünstigen diese Form der Ausbeutung. Dazu kommt der Mangel an Sensibilisierung. Angemessene Kontrollen gibt es viel zu wenig. Zudem fehlt es an einer systematischen Strafverfolgung durch die Behörden.
Die Opfer und Zeug:innen müssten ab dem ersten Verdacht bis nach dem Strafverfahren wirksam geschützt werden. Dazu benötigen sie einen geregelten Aufenthaltsstatus und den Schutz ihrer Identität.
Neues Konkursgesetz ist ein erster Schritt. Verbesserungen sind weiterhin notwendig
Dieses Jahr trat das Bundesgesetz über die Bekämpfung missbräuchlicher Konkurse in Kraft. Die Unia hat das Gesetz massgeblich mitangestossen. Das neue Gesetz sieht vor, dass Konkursämter leichter eingreifen und die Handelsregisterämter bei Verdacht Einträge erschweren können.
Zurzeit läuft die Vernehmlassung zu den entsprechenden Verordnungen. In diesem Prozess ist es wichtig, dass das Gesetz nicht weiter verwässert wird.
Eine gesetzliche Grundlage für Arbeitsunterbrüche ist notwendig
Damit die Kontrollorgane bei offensichtlichen Verfehlungen die Arbeitnehmenden schützen können, müssen sie eine sofortige Einstellung der Arbeit verfügen können. Dies ist heute auf nationaler Ebene noch nicht der Fall. Ein juristischer Prozess viele Jahre später schützt weder Gläubiger noch Arbeitnehmende.
Genf hat nun als erster Kanton eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Bei einer Arbeitsunterbrechung hat das Bauunternehmen drei Tage Zeit, um die Verfehlungen zu beheben. Das zuständige Amt für Arbeitsbeziehungen und Inspektionen (OCIRT) kann den Arbeitsunterbruch auch verlängern, wenn dies notwendig ist.
Eine solche gesetzliche Grundlage auf nationaler Ebene ist für die präventive Wirkung gegen kriminelle Machenschaften auf Schweizer Baustellen notwendig.