Ständerat zum Bürgerrecht: Ein halbherziger Entscheid für eine Stärkung der Demokratie
Es ist ein Teilerfolg im Kampf für ein modernes Bürgerrecht, zumal der Bundesrat die beiden Vorstösse in der Antwort zu den beiden Motionen zur Ablehnung empfohlen hatte.
Die Ablehnung des Vorstosses von Paul Rechsteiner ist unverständlich, zumal es bei den hier geborenen Kindern um Personen handelt, die zu «Ausländer:innen» gemacht werden, obwohl sie in der Schweiz geboren sind und hier einen wichtigen Beitrag leisten.
Ein Viertel der Bevölkerung ohne Mitbestimmungsrechte
Das Bürgerrechtsgesetz von 2018 hatte die Einbürgerungshürden erhöht und gilt als eines der restriktivsten. Das zeigen auch die rückläufigen Einbürgerungszahlen. Die Schweiz schliesst rund ein Viertel der Bevölkerung von der Staatsbürgerschaft und damit von der politischen Mitbestimmung und gleichen Rechten aus.
Gleichberechtigte Teilhabe an der Demokratie ist gut für die Schweiz
Die Unia will nicht, dass sich Menschen das Bürgerrecht durch Anpassung «verdienen» müssen. Wer in der Schweiz geboren ist, gehört zur Schweiz und soll sämtliche Bürgerrechte haben. Fünfzig Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts ist es Zeit für einen weiteren Schritt hin zu einer ganzheitlichen Demokratie.
Der Weg zu vollwertiger und gleichberechtigter Teilhabe ist ein inklusives Bürgerrecht, das verschiedene Aspekte umfasst: das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, das Recht auf sicheren Aufenthaltsstatus und Zugang zur Einbürgerung und – vor allem – das Recht, als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft anerkannt zu werden.