Arbeitgeber-Attacke auf flankierende Massnahmen
Die flankierenden Massnahmen (FlaM) wurden gleichzeitig mit der Personenfreizügigkeit eingeführt, um die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen. Zudem sollten sie verhindern, dass skrupellose Arbeitgeber die Personenfreizügigkeit missbrauchen, um Arbeitnehmende aus dem Ausland zu Dumpinglöhnen auszubeuten.
Noch mehr Lohndumping
Dem Sprachrohr der Grossunternehmen Avenir Suisse sind die Schutzmassnahmen ein Dorn im Auge. Statt endlich Massnahmen gegen die verfehlte Abzockermentalität in den eigenen Chefetagen zu präsentieren, öffnet der neoliberale Thinktank so dem Lohndumping Tür und Tor.
Flankierende stärken statt demolieren
Der letzte Woche vom Seco präsentierte Bericht zum Vollzug der FlaM im Jahr 2016 zeigt deutlich, wie wichtig diese Schutzmassnahmen sind. Statt sie auszuhebeln, sollten sie dringend verstärkt werden. Dazu braucht es unter anderem mehr, in Gesamt- bzw. Normalarbeitsverträgen festgelegte Mindestlöhne, schärfere Kontrollen und eine Beschränkung der Subunternehmenketten auf höchstens eine Stufe.