Initiative für verantwortliche Konzerne eingereicht
Schmutzige Treibstoffe für Afrika, Kinderarbeit auf Kakaoplantagen, Umweltzerstörung durch Bergbaukonzerne – immer wieder sorgen Schweizer Konzerne bei ihrer weltweiten Tätigkeit für negative Schlagzeilen. Trotzdem weigern sich Bundesrat und Parlament, ihnen verbindliche Regeln zur Respektierung der Menschenrechte und Umweltvorschriften zu setzen. Dabei wäre dies gerade in der Schweiz dringend nötig, haben hier doch sehr viele Konzerne ihren Sitz.
Sorgfaltspflicht statt Freiwilligkeit
Hier setzt die Konzernverantwortungsinitiative an, die heute mit beglaubigten 120‘000 Unterschriften eigereicht worden ist. Sie fordert eine verbindliche Sorgfaltspflicht für alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Diese sollen sorgfältig prüfen müssen, ob ihre Geschäftstätigkeit gegen die Menschenrechte und Umweltschutzvorschriften verstossen könnte. Diese Sorgfaltspflicht orientiert sich an den 2011 verabschiedeten «UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte». Demnach muss ein Konzern vorab all seine Geschäftsabläufe und -beziehungen durchleuchten, um mögliche Risiken für Mensch und Umwelt zu identifizieren und entsprechende Gegenmassnahmen zu ergreifen.
Präventive Wirkung
Konzerne mit Sitz in der Schweiz sollen auch für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden haften, die von ihnen kontrollierte Firmen begehen. Kann ein Unternehmen glaubhaft nachweisen, dass es die Sorgfaltsprüfung umfassend durchgeführt und alle nötigen Massnahmen getroffen hat, ist es von der Haftung befreit. Die Initiative wirkt also präventiv und gibt Unternehmen einen wirksamen Anreiz, alles zu tun, damit es nicht gegen die Menschenrechte und Umweltvorschriften verstösst.