Teilzeitarbeit im Holzbau- und in der Gebäudehüllenbranche

Im Holzbau und in der Gebäudehüllenbranche: Teilzeit arbeit soll für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und mehr Gleichstellung sorgen.

Die Gewerkschaft Unia startet gemeinsam mit anderen Organisationen und Arbeitgebern zwei Projekte zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in der Holzbau- und Gebäudehüllenbranche.

In der Holzbau- und Gebäudehüllenbrache arbeiten mehrheitlich Männer. In diesen Branchen Teilzeit zu arbeiten ist sehr schwierig, denn flexible Arbeitszeitmodelle oder Teilzeitverträge erfahren wenig Akzeptanz. Die Unia will deshalb gemeinsam mit der Syna, dem Verein Pro Teilzeit sowie den Arbeitgeberverbänden Gebäudehülle Schweiz und Holzbau Schweiz innovative Arbeitszeitmodelle, wie Teilzeitarbeit oder die Viertagewoche,  fördern. Das Ziel ist mehr Gleichstellung, den Fachkräftemangel zu lindern und die Branchen auch für Frauen attraktiver zu machen.

Mehr Gleichstellung – mehr Teilzeit für Männer

Eine ETH-Studie zeigt, dass Teilzeitarbeit für Männer in diesen Branchen  noch immer auf Ablehnung stösst. Während im Dienstleistungssektor 30 Prozent der Männer in Teilzeit arbeiten, liegt dieser Anteil im Ausbaugewerbe bei nur acht Prozent. Solche Ungleichheiten wirken sich negativ auf das Familienleben aus, insbesondere bei Paaren mit kleinen Kindern, die sich eigentlich mehrheitlich das Modell «beide Teilzeit» wünschen. In der Realität wird dies jedoch nur in 13 Prozent der Fälle umgesetzt.

«Der gesellschaftliche Wandel wirkt sich auch auf das Arbeitsleben aus,» sagt Kaspar Bütikofer, Branchenverantwortlicher der Gewerkschaft Unia.

Zwei Umfragen lanciert

Um diese Herausforderungen anzugehen, ermitteln zwei Umfragen in einem ersten Schritt die Bedürfnisse in Bezug auf Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bei den Mitarbeitenden und Arbeitgebern in beiden Branchen. Die Ergebnisse dieser Befragungen werden genutzt, um Lösungen zu entwickeln: beispielsweise Beratungsdienstleistungen, Pilotprojekte, Webinare sowie rechtliche Klärungen in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Die Projekte werden durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) finanziell unterstützt.