Verbesserter GAV für das Carrosserie-Gewerbe
60 Franken im Monat steigen die Löhne aller an, die monatlich bis zu 6300 Franken verdienen. Weiter einigte sich die Unia mit dem Arbeitgeberverband Carrosserie Suisse darauf, die Mindestlöhne um bis zu 350 Franken anzuheben, so dass im GAV endlich keine Mindestlöhne unter 4000 Franken mehr gelten.
Arbeitnehmende über 58 sind durch eine viermonatige Kündigungsfrist etwas besser geschützt. Ausserdem gilt der GAV neu auch in den Kantonen Freiburg, Neuenburg, Waadt und Wallis: er deckt also die ganze Schweiz ausser dem Kanton Jura und dem Berner Jura ab.
Sobald der Bundesrat den GAV allgemeinverbindlich erklärt hat, gelten die verbesserten Anstellungsbedingungen auch für Betriebe, die dem Arbeitgeberverband nicht angeschlossen sind.