Coronavirus: Schluss mit der Schlamperei in der Arbeitswelt
Seit dem Frühjahr fordert die Unia strengere und flächendeckende Kontrollen, um die Covid-19-Schutzkonzepte in Branchen und Betrieben durchzusetzen. Dies ist heute wichtiger denn je. Sonst steigt das Risiko eines zweiten Lockdowns.
Zumindest vorderhand lässt sich das Coronavirus nur eindämmen, indem grundlegende Schutzmassnahmen befolgt werden (Händewaschen und Desinfektion, Hygiene in Gemeinschaftsräumen, Einhaltung eines Sicherheitsabstandes, Tragen einer Maske). Dies gilt im Privatleben genauso wie in der Arbeitswelt.
Die mit Hilfe der Gewerkschaften entwickelten Schutzkonzepte in Branchen und Betrieben haben ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt – da wo sie wirklich umgesetzt werden
Ungenügende Umsetzung der Schutzkonzepte
Genau da aber liegt das Problem. Seit dem Abflauen der ersten Corona-Welle im Sommer werden die Schutzkonzepte in immer mehr Betrieben und auf Baustellen nur noch ungenügend umgesetzt.
Denn alles kostet Zeit, Mühe und Geld: die tägliche Reinigung der Toiletten, das Arbeiten unter Einhaltung der Sicherheitsabstände, die Organisation von Pausen in Schichten, die Neuorganisation der Teams, die Dosierung der Kundenströme, das Homeoffice für Risikogruppen.
Wenn die Betriebe heute die wirksamen Covid-Schutzmassnahmen verschleppen, steigt morgen das Risiko, dass nur ein «Lockdown» ein Kollaps des Gesundheitswesens zu verhindern mag.
Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia fordert deshalb:
- Damit Ansteckungen am Arbeitsplätz die zweite Covid-Welle nicht noch zusätzlich antreiben, müssen die spezifischen Schutzkonzepte und Checklisten für Branchen und Betrieben sofort wieder angewendet werden.
- Suva und die kantonalen Arbeitsinspektorate müssen die Schutzmassnahmen entschieden durchsetzen, d.h. kontrollieren und Verstösse ahnden.
- Es braucht jetzt sofort zusätzliches Personal; die Kontrollvereine der Sozialpartner können die Behörden in dieser Aufgabe unterstützen.
- Wo eine generelle Maskenpflicht Sinn macht, brauchen die Arbeitnehmenden zusätzliche Pausen, um die Masken zu wechseln und übermässigen Stress zu vermeiden.
Risikogruppen schützen
In dieser besonderen Situation tragen die Arbeitgeber gegenüber ihren Angestellten auch eine besondere Fürsorgepflicht. Insbesondere Beschäftigte aus Risikogruppen, zu denen nach neuern Erkenntnissen auch Schwangere gehören, haben Anspruch auf besonderen Schutz.
Falls dieser nicht gewährt werden kann und falls auch kein Homeoffice möglich ist, sollen sie bei voller Lohnfortzahlung freigestellt werden, bis die aktuelle Ansteckungswelle wieder abgeflaut ist.