Von Arbeitszeiterfassung bis Asbest - die vielfältigen Aufgaben der Personalkommissionen
Die Arbeitnehmenden, insbesondere die Personalkommissionen (Peko) müssen in den Betrieben eine aktive Rolle bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz spielen. Das fordert zumindest das Gesetz. Und es kommen immer neue Aufgabe dazu: So ist bei der Reform der Arbeitszeiterfassung vorgesehen, dass Personalkommissionen Gesundheitsmassnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ergreifen müssen, wenn die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gelockert werden soll.
Die Gesundheitskommission des SGB will am Seminar Fragen aus dem Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beantworten, die Arbeitnehmenden, Personalkommissionen, Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern häufig unter den Nägeln brennen:
- Welches sind die gesetzlichen Rechte und Pflichten von Personalkommissionen im BereichArbeitssicherheit und Gesundheit?
- Welche Rolle weist die Reform der Arbeitszeiterfassung den Peko zu?
- Was erwarten die Behörden von einer Peko?
- Was sind gute Beispiele für Mitwirkung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz?
- Wie soll man vorgehen, wenn die Mitwirkungsrechte missachtet werden?
Ein Seminar für Personalkommissionen, GewerkschaftsvertreterInnen und andere Interessierte im Hotel Ador in Bern
Kosten
- Mitglieder von SGB-Verbänden: 25 Franken
- Nichtmitglieder: 50 Franken