Lohngleichheit – jetzt!
Die Unia begrüsst es, dass der Bundesrat die Unternehmen verpflichten will, regelmässig Lohnanalysen durchzuführen und diese von Dritten kontrollieren zu lassen. Der vorliegende Vorschlag ist aber noch zu zahnlos. Insbesondere besteht noch immer keine Pflicht, festgestellte Lohndiskriminierung zu beheben. Für die Unia ist aber klar: Fehlbare Unternehmen müssen bestraft werden können.
Handeln im Sinn der Verfassung
Die Unia hält deshalb an ihren Forderungen fest:
- Es braucht verbindliche und systematische Lohnkontrollen. Dabei muss den Sozialpartnern eine wichtige Rolle zukommen. Selbstkontrollen allein reichen nicht.
- Diskriminierende Löhne müssen zwingend angepasst werden. Für Unternehmen, die das Gesetz nicht einhalten, braucht es Sanktionsmöglichkeiten.
- Bei der Lohngleichheit gilt Nulltoleranz – das ist der Verfassungsauftrag.
Unternehmen sind für Massnahmen
Unterstützung erhält die Forderung nach Lohngleichheit auch von den Unternehmen selbst. Gemäss Bundesratsbericht befürwortet ein Grossteil der Unternehmen staatliche Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit. Das zeigt deutlich: Der Arbeitgeberverband politisiert an den eigenen Mitgliedern vorbei.
Lohngleichheit? Von wegen!
Lohnungleichheit begleitet die Frauen ein Leben lang: vom Eintritt ins Arbeitsleben über die Familienphase bis schliesslich ins Rentenalter. Der Unia- Film «Lohngleichheit? Von wegen. Trilogie der Diskriminierung der Frauen», zeigt das in amüsanter, aber dennoch prägnanter Weise auf.