Lohngleichheit ohne Wenn und Aber umsetzen!
Geht es nach der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) soll die Pflicht zur Lohnanalyse nur noch für Unternehmen mit mehr als hundert gelten. Der Bundesrat hatte immerhin Lohnanalysen für Unternehmen ab fünfzig Mitarbeitenden vorgesehen. Mit dem Vorschlag der WBK-S wäre weniger als ein Prozent der Unternehmen von der Gesetzesrevision betroffen.
Lohntransparenz!
Des Weiteren will die Kommission das Gesetz schon wieder abschaffen, bevor es überhaupt richtig greifen kann: Nach zwölf Jahren soll Schluss sein mit Lohntransparenz, unabhängig davon, ob die Massnahmen Wirkung entfaltet haben oder nicht.
Verfassungsbruch entschieden bekämpfen!
Das Recht auf Lohngleichheit ist seit fast 40 Jahren in der Bundesverfassung verankert. Trotzdem verdienen Frauen immer noch knapp 20 Prozent weniger als Männer. Die Unia fordert das Ständeratsplenum auf, diesen Verfassungsbruch entschieden zu bekämpfen und das Gesetz am 28. Februar deutlich zu verschärfen!
Die Unia fordert:
- Verbindliche und systematische Lohnkontrollen!
- Zwingende und sofortige Anpassung diskriminierender Löhne!
- Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen!