Rahmenabkommen: Die «Rote Linie Lohnschutz» gilt
Die Personenfreizügigkeit mit der EU und starke Flankierende Massnahmen (FlaM) gehören untrennbar zusammen. Sie sind die Basis dafür, dass Arbeitnehmende in der Schweiz nicht auf Grund ihrer Herkunft diskriminiert und gegeneinander ausgespielt werden können. Und sie ermöglichen ganz praktisch die Kontrolle und Durchsetzung von guten Gesamtarbeitsverträgen, Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmende.
Rahmenabkommen muss Lohnschutz respektieren
Der bestehende Entwurf zum Rahmenabkommen hätte diese Errungenschaften gefährdet. Ohne wirksame FlaM käme das ganze Lohngefüge ins Rutschen - mit unabsehbaren Folgen für alle Lohnabhängigen. Die Unia hat immer klargemacht: Das Prinzip «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» darf nicht verletzt werden. Die Flankierenden Massnahmen sind nicht verhandelbar. Sie müssen gestärkt, nicht geschwächt werden.
Signal für Arbeitnehmerrechte
Das heutige Bekenntnis des Bundesrates für einen eigenständigen Lohnschutz trägt dem Rechnung. Die Unia versteht es als Signal für die Rechte der Arbeitnehmenden - nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa. Sie wird den Kampf für ein gutes Rahmenabkommen gestärkt fortsetzen.
Nein zur demagogischen SVP-Initiative
Zuerst gilt es nun aber die Kündigungsinitiative der SVP abzuschmettern. Sie ist ein gefährlicher Frontalangriff auf die Personenfreizügigkeit und die FlaM. Damit zeigt die SVP ihr wahres Gesicht: Sie schafft neue Diskriminierungen, sie schwächt den Lohnschutz, unsere Gesamtarbeitsverträge und die Rechte aller Arbeitnehmenden - und stempelt alle ohne Schweizer Pass zu Sündenböcken. Die Unia tritt dieser demagogischen SVP-Initiative mit aller Macht entgegen.