Renten für Kosovar/innen: überfälligen Entscheid jetzt umsetzen!
Seit dem 1. April 2010 ist Kosova der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem die Schweiz keine sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen eingeht. Somit erhalten kosovarische Staatsangehörige ihre AHV- und IV-Renten nicht ins Ausland ausbezahlt. Die aktuelle Situation ist unbefriedigend und führt zur Entstehung von Härtefällen. Seit sechs Jahren setzt sich die Unia für ein Sozialversicherungsabkommen mit Kosova ein.
Aktuelle Situation unbefriedigend
Die Lebensrealität von Kosovaren und Kosovarinnen, die Anspruch auf eine IV-Rente haben, die ihnen aber nicht ausbezahlt wird, ist hart; die politische Situation ist unbefriedigend. Denn Betroffene sind gezwungen, in der Schweiz zu bleiben, da sie ansonsten ihren Rentenanspruch verlieren. Dies bergt zusätzlich die Gefahr, dass sie aufgrund des Verlustes ihrer Aufenthaltsbewilligung auf Nothilfe angewiesen sind.
Unia für Übergangsregelung
Die Unia erwartet, dass die Verhandlungen rasch möglichst aufgenommen werden und das Abkommen schnell umgesetzt wird. Um die unhaltbare Situation der Betroffenen zu entlasten, verlangt die Unia eine Übergangsregelung.