Erfolg der Arbeiter:innen: Vorerst keine Entlassungen bei Stahl Gerlafingen
Es ist ein wichtiger Etappensieg für die Arbeiter:innen von Stahl Gerlafingen, die seit über einem Monat für ihre Arbeitsplätze kämpfen: Das Unternehmen hat heute die Belegschaft informiert, dass vorerst keine Kündigungen ausgesprochen werden. Stattdessen wird Kurzarbeit gemacht. So können alle Arbeitsplätze erhalten werden, bis politische Massnahmen zur Unterstützung des Stahlwerks greifen.
Vorbildlicher Kampf der Arbeiter:innen
Der Verzicht auf die im Oktober angekündigten 120 Entlassungen war die zentrale Forderung der Arbeiter:innen und der Unia. Er stand auch im Zentrum der Petition «Stahl Gerlafingen muss bleiben» und der Kundgebungen in Bern am 21. Oktober und in Gerlafingen am 9. November. Der Erhalt des Wissens der Arbeiter:innen und der Produktionskapazitäten in Gerlafingen ist fundamental, um den Weiterbestand der schweizerischen Recycling-Stahlindustrie zu sichern. Es ist begrüssenswert, dass die Firma verstanden hat, dass sie die gegenwärtige Situation nur zusammen mit ihrer Belegschaft bewältigen kann.
Konkrete Vorschläge im Parlament
Aufgrund des Drucks der Arbeiter:innen und der Öffentlichkeit hat sich zuletzt auch die Politik bewegt: Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) und die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) haben das Thema prioritär gesetzt: Die WAK-S beantragt dem Ständerat die Annahme von zwei Motionen, die die Rettung der Stahlindustrie zum Ziel haben. Die UREK-N hat einen Vorschlag ausgearbeitet, um die Stahlproduzenten vorübergehend bei den Netznutzungsgebühren zu entlasten. Im Gegenzug werden von den Firmen Garantien für den Erhalt der Produktionsstandorte – und damit auch der Arbeitsplätze – verlangt.
Parlament und Bundesrat müssen Nägel mit Köpfen machen
Die Beratungen werden in der Wintersession weitergeführt. Nach dem heutigen Schritt von Stahl Gerlafingen ist klar, dass es jetzt rasche und eindeutige Parlamentsentscheide zugunsten der Stahlindustrie braucht. Dazu kommen neue gesetzliche Grundlagen im Umweltschutzgesetz (USG) und im Klimaschutzgesetz (KlG), die es dem Bundesrat ermöglichen, im öffentlichen Beschaffungswesen und für die private Bauwirtschaft Vorgaben für die Verwendung umweltschonender und recycelter Baustoffe zu erlassen. Der Bundesrat muss dazu jetzt rasch griffige Verordnungen erlassen.
Stahlindustrie nachhaltig sichern
Zusammen mit den hängigen Vorstössen im Parlament ergibt sich so ein Massnahmenpaket, das die Rahmenbedingungen für die Schweizer Stahlindustrie nachhaltig verbessert. Auf dieser Grundlage müssen die Unternehmen in die Pflicht genommen werden, ihre Produktion und die Arbeitsplätze in der Schweiz langfristig zu erhalten.