Tessiner Stimmberechtigte für Mindestlöhne
Die Volksinitiative «Retten wir die Arbeit im Tessin» verankert das Recht auf einen Mindestlohn in der Kantonsverfassung. Konkret soll die Kantonsregierung in jenen Branchen bzw. Berufen einen Mindestlohn einführen, wo kein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Normalarbeitsvertrag mit einem Mindestlohn existiert. Wie der Mindestlohn ermittelt werden soll, ist allerdings sehr vage formuliert.
Umsetzung unklar
Die Gewerkschaften bezweifeln deshalb, ob die Initiative tatsächlich hilft, das Lohndumping zu bekämpfen. Sie hätten einen einheitlichen Mindestlohn bevorzugt, der allen Arbeitnehmenden unabhängig ihrer Branche ein anständiges Leben ermöglichen würde. Zudem befürchten die Gewerkschaften, dass der bürgerlich dominierte Staatsrat die Löhne sehr tief ansetzen und so die heutigen Tieflöhne amtlich absegnen wird. Tatsächlich betragen die in 14 kantonalen Normalarbeitsverträgen festgelegten Mindestlöhne bloss zwischen 3000 und 3200 Franken.
Beispiel Jura
Neben dem Tessin kennen auch die Kantone Jura und Neuenburg Mindestlöhne. Im Jura wurde 2013 ein Volksbegehren angenommen, das ebenfalls branchenspezifische Mindestlöhne verlangte. Das erwies sich aber als nicht machbar. Jetzt schlägt die jurassische Regierung dem Parlament einen branchenübergreifenden Mindestlohn von 19.25 Franken pro Stunde vor.
Blockade in Neuenburg
Im Kanton Neuenburg wurde 2011 ein kantonaler Mindestlohn angenommen. Das Parlament setzte ihn 2014 bei 20 Franken an. Die Umsetzung ist derzeit durch Beschwerden beim Bundesgericht blockiert.