Hitzewelle: Bauherren setzen Gesundheit der Bauarbeiter aufs Spiel
Von oben scheint die pralle Sonne, von unten kocht der Asphalt. Unter diesen und ähnlichen Bedingungen leisten Bauarbeiter tagtäglich schwere körperliche Arbeit. Sonne und Gluthitze machen aber nicht nur müde, sondern sind eine ernstzunehmende Gefahr für Gesundheit und Arbeitssicherheit:
- Extreme Hitze kann zu Dehydrierung, Sonnenstich und Hitzeschlag führen.
- Jährlich erkranken rund tausend Büezer an berufsbedingtem Hautkrebs.
- Gemäss Suva steigt das Unfallrisiko auf Baustellen an Tagen mit über 30 Grad um satte sieben Prozent.
Sicherheit wird dem Termindruck geopfert
Für die Arbeit bei grosser Hitze bestehen diverse Sicherheitsbestimmungen, unter anderem regelmässige Pausen im Schatten, um Wasser zu trinken und so eine Überhitzung zu vermeiden. Doch die Einhaltung dieser Sicherheitsbestimmungen wird zunehmend dem wachsenden Termindruck geopfert. Denn die Bauherren als Auftraggeber fordern immer kürzere Termine. Diese setzen sie anschliessend mit Konventionalstrafen bei Terminverzug knallhart durch – selbst, wenn sie dadurch Gesundheit und Arbeitssicherheit gefährden.
Auch öffentliche Bauherren mitschuldig
Dabei ist auffällig: Öffentliche Bauherren sind bei solchen Vorgaben in vielen Fällen an vorderster Front dabei. Nico Lutz, Bau-Verantwortlicher der Gewerkschaft Unia, hat dafür kein Verständnis: «Gerade die öffentlichen Bauherren hätten hier eine Vorbildfunktion zu erfüllen. Stattdessen erhöhen sie noch den Druck und opfern damit die Arbeitssicherheit und Gesundheit der Bauleute.»
Unia interveniert auf der Baustelle
Die Bauarbeiter sind nicht länger bereit, ihre Gesundheit zu opfern, nur um unnötig enge Terminpläne einzuhalten. Wenn es gefährlich wird, muss die Arbeit unterbrochen werden. Wo dies entgegen den Wünschen der Bauarbeiter nicht eingehalten wird, wird die Unia auf der Baustelle intervenieren.
Massnahmen auf politischer Ebene nötig
Es braucht aber auch politische Lösungen. Einerseits muss klar sein, dass die Arbeit bei 35 Grad unterbrochen werden muss. Andererseits muss in solchen Fällen auch der Endtermin verschoben werden. Denkbar wäre hier eine gesetzliche Verpflichtung, die relevanten Bestimmungen der Branchennorm SIA 118 einzuhalten. Die Unia diskutiert aktuell mit mehreren Parlamentarier:innen über Vorstösse in diesem Bereich.