Arbeitnehmende in den prekärsten Arbeitsverhältnissen müssen geschützt werden
Viele der Angestellten in Privathaushalten sind zurzeit in grossen Schwierigkeiten. Sie erfüllen wesentliche Aufgaben für das Funktionieren der Gesellschaft: Haushalt, Kinderbetreuung, Betreuung von älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung etc. In der aktuellen Situation mit den Ausgangsbeschränkungen, der Angst vor dem Unbekannten oder vor dem realen Ansteckungsrisiko erhalten viele von ihnen keine Arbeit mehr. Sie sind also ohne Einkommen, da ihre Arbeitgeber keinen Lohn zahlen wollen oder können. Es muss schnell gehandelt werden, um auch sie zu schützen.
Appell an den Bundesrat
Bundesrat Parmelin hat letzte Woche einen Ad-hoc-Plan für Hausangestellte angekündigt. In den umfangreichen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ist bis heute jedoch nichts für die Arbeitnehmenden in der Hauswirtschaft vorgesehen. Der VPOD, das HEKS und die Unia appellieren an den Bundesrat, diese Kategorie von Arbeitnehmenden nicht zu vergessen. Für diese wird diese Situation schwerwiegende Folgen haben, da sich ihre bereits vorher sehr beschränkten finanziellen Mittel plötzlich in Nichts auflösen.
Katastrophen verhindern
Die Hauswirtschaftsbranche zeichnet sich durch Prekarität aus: niedrige Löhne, unsichere Anstellungen, mehrere Arbeitgeber, fehlende oder lückenhafte Sozialversicherung, vielfach unsichere Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen. Die Schweiz darf diese Arbeitnehmenden nicht vergessen. Sie sind unerlässlich für unser Wirtschafts- und Sozialsystem. Es müssen die notwendigen Massnahmen getroffen werden, um finanzielle Härtefälle und familiäre Notlagen zu verhindern.
Für wirtschaftliche Sofortmassnahmen …
Der Bundesrat muss diesen Arbeitskräften dringend Zugang zu den Sofortmassnahmen zum Ausgleich von Lohnausfällen verschaffen und zwar ohne jegliche Diskriminierung, wirksam, schnell, unbürokratisch und unter Berücksichtigung der strukturellen Probleme der Branche. Dies in Ergänzung zur Unterstützung, welche die Kantone möglicherweise für diese Kategorie von Arbeitnehmenden beschliessen.
… und geeigneten Schutz
Neben der Frage des wirtschaftlichen Überlebens ist auch die Frage des Gesundheitsschutz der teils angemeldeten, oft aber auch nicht registrierten Arbeitnehmenden in Privathaushalten ungelöst. Sie müssen sich schützen können. Sie brauchen Zugang zu den nötigen Informationen und zu Schutzmaterialien. Zudem müssen sie bei vollem Lohn zu Hause bleiben können, wenn sie zu der Gruppe der gefährdeten Personen gehören. Bund und Kantone müssen sicherstellen, dass Privathaushalte ihre Verantwortung als Arbeitgeber wahrnehmen.