Tödliches Asbest: Seit 30 Jahren verboten, immer noch aktuell
Zu glauben, das Asbestproblem sei damit gelöst, wäre aber ein folgenschwerer Trugschluss.
Immer noch viele Todesfälle
Nach und nach zeigte sich nämlich, dass die Zahl der asbestbedingten Krankheiten und Todesfälle auch nach dem Verbot weiter zunahm und immer noch sehr hoch ist: Die Suva prognostiziert die für die Jahre 2018 bis 2040 ca. 3900 neue Fälle von Brustfellkrebs (Mesotheliom).
Fokus Prävention
Der Grund: Bei Abbruch- und Umbauarbeiten an älteren Gebäuden werden teils grosse Mengen an Asbest freigesetzt– mit verheerenden Folgen für die Gesundheit. Seit den 1990er Jahren rückte deswegen eine wirksame Präventionsarbeit in den Vordergrund.
Entschädigung für Opfer
Mit dem Entschädigungsfonds für Asbestopfer konnte 2017 endlich ein grosser Schritt gemacht werden bei der finanziellen Entschädigung und der psychosozialen Unterstützung der Asbestopfer. Ausserdem trat am 1.1.2020 die Verlängerung der Verjährungsfrist von 10 auf 20 Jahre in Kraft.
Forderungen der Gewerkschaften
«30 Jahre Asbestverbot» ist eine wichtige Gelegenheit, um die Herausforderungen und die Forderungen der Gewerkschaften in Erinnerung zu rufen:
- Präventionsarbeit intensiv weiterführen.
- Entschädigungsfonds EFA weiter bekannt machen.
- Berufsbedingte Krebskrankheiten insgesamt besser überwachen.
- Unia und Solidar Suisse engagieren sich für ein weltweites Asbestverbot.
Unia-Bericht zur Geschichte des Asbestverbots
In den 1980er-Jahren lancierten die Gewerkschaften mit Hilfe von Ärzten und Umweltkreisen eine offensive Kampagne für das Asbestverbot. Mit Erfolg, seit dem 1. März 1990 ist es in Kraft. Die ganze Geschichte erfahren Sie im Unia-Bericht «Asbest: seit 30 Jahren verboten, nach wie vor aktuell – Rück- und Ausblick aus gewerkschaftlicher Sicht».