Nein zu Stress und Überarbeitung!
Die Annahme der parlamentarischen Initiativen von Ständerätin Keller-Sutter und Ständerat Graber ist ein direkter Angriff auf wichtige Schutzmassnahmen im Arbeitsgesetz. Der Vorstoss Graber will die materiellen Bestimmungen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen für ganze Personengruppen abschaffen. Betroffen wären Fachspezialist/innen und leitende Arbeitnehmende in Dienstleistungsberufen, etwa in der Gastronomie und Pflege, aber auch in Versicherungen, im Handel und in der Logistik. Der Vorstoss Keller-Sutter verlangt den Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung für «Fachspezialisten» und bei «leitenden Tätigkeiten» ohne jegliche Massnahmen für den Gesundheitsschutz.
Arbeitszeit erfassen heisst Gesundheit schützen
Wie wichtig eine klare Regelung und Erfassung der Arbeitszeiten sind, zeigen die Erfahrungen der Unia-Beratungs- und Informationsplattform Service Arbeitszeit. Das häufigste Anliegen ist Gratisarbeit. Denn die Arbeitszeit wird schon heute häufig nicht oder nicht korrekt erfasst und die Betroffenen können deshalb ihre Mehrstunden weder kompensieren noch geltend machen. Stress und Überarbeitung sind die Folge. Diese konkreten Erfahrungen zeigen, dass der Schutz gegen psycho-soziale Risiken verstärkt und die Erfassung der Arbeitszeit verbessert werden muss. Dass Schutzbestimmungen und die korrekte Arbeitszeiterfassung nötig und wichtig sind, belegt auch die ablehnende Haltung der Vollzugsbehörde der Arbeitsinspektorate gegenüber den beiden Vorstössen.
Schutzbestimmungen stärken statt schwächen
Nach dem gestrigen Entscheid setzt die Unia jetzt auf die Vernunft des Ständeratsplenums, der die Gesetzesrevision als nächstes beraten wird. Sie behält sich vor, sich nötigenfalls gegen die Schwächung grundlegender Schutzbestimmungen zur Wehr zu setzen. Die Unia fordert eine Verstärkung des Vollzuges des Gesundheitsschutzes und des Arbeitnehmerschutzes im Bereich des Arbeitsgesetzes. Arbeitgeber und Behörden müssen auf die Stresssymptome reagieren und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden verstärken und keinesfalls schwächen.