Bundesrat setzt runden Tisch zu Asbest ein
Die Unia begrüsst den Entscheid von Bundesrat Alain Berset, einen runden Tisch unter Leitung von alt Bundesrat Moritz Leuenberger zum Thema Asbest einzusetzen. Der Bund entspricht damit einer zentralen Forderung des SGB und der Unia.
Entschädigungsfonds für Asbestbetroffene
Erstes Ziel des runden Tischs muss sein, möglichst rasch finanzielle Lösungen für bereits verjährte Fälle und asbestbedingt Erkrankte zu suchen, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen.
Für sie stellt eine Entschädigung einen späten Akt der Gerechtigkeit dar. Im Vordergrund steht für die Gewerkschaften dabei nach wie vor die Schaffung eines von der Wirtschaft finanzierten Entschädigungsfonds.
Bei der laufenden Revision des Verjährungsrechts braucht es eine neue, opfergerechte Regelung der Fristen, innerhalb derer Asbesterkrankte Schadenersatz fordern können. Der langen Latenzzeit von Asbesterkrankungen am besten Rechnung trägt eine Frist, die erst ab Ausbruch der Krankheit zu laufen beginnt.
Prävention bei Asbestsanierungen
In den nächsten Jahren wird eine grosse Menge asbestbelasteter Gebäude saniert werden. Daher muss es eine wirksame Prävention bei Asbestsanierungen geben.
Zudem dürfen die grossen Ausgaben, welche die Suva im Zusammenhang mit der Asbest-Problematik bereits leistet und die noch auf sie zukommen werden, nicht einseitig auf einige gewerbliche Branchen abgewälzt werden.
Runder Tisch erster Schritt
Die Schweiz darf die aus der Asbest-Katastrophe folgenden Probleme nicht länger vor sich herschieben, die Asbest-Kranken dürfen nicht länger vertröstet werden. Die Asbest-Katastrophe muss umfassend bewältigt werden. Dafür müssen alle Akteure gemeinsam handeln. Mit der Einberufung des runden Tisches hat der Bund einen ersten Schritt dazu getan.