Zu zahme Revision des Gleichstellungsgesetzes
Der Bundesrat will die Unternehmen verpflichten, ihre Löhne regelmässig auf Diskriminierung zu prüfen und dies von Dritten kontrollieren zu lassen. Das ist wichtig, geht aber viel zu wenig weit: Welchen Sinn macht es, wenn die Firmen ihre Löhne zwar überprüfen, sie eine festgestellte Lohndiskriminierung aber nicht beheben müssen und keine Sanktionen vorgesehen sind?
Die Forderungen der Unia
- Es braucht verbindliche und regelmässige Lohnkontrollen.
- Den Gewerkschaften muss dabei eine wichtige Rolle zukommen.
- Diskriminierende Löhne müssen zwingend angepasst werden.
- Es braucht Sanktionen für fehlbare Unternehmen.
Verfassungsauftrag umsetzen
Lohngleichheit ist kein Wunschkonzert, sondern Verfassungsauftrag. Es kann nicht sein, dass Arbeitgeber, welche die Lohngleichheit einhalten, benachteiligt werden gegenüber denen, die das Gesetz missachten. Es muss endlich Schluss sein damit, dass die Verantwortung für die Umsetzung des Diskriminierungsverbots den betroffenen Arbeitnehmerinnen zugeschoben wird und sie ihr Recht mittels langwieriger Lohnklagen erkämpfen müssen.
Lohngleichheit subito
Die Unia fordert das Parlament auf, den Entwurf zur Revision des Gleichstellungsgesetztes zu verbessern. Damit sichergestellt wird, dass Frauen und Männer rasch und effektiv gleich entlöhnt werden, prüft die Unia zusammen mit dem SGB eine Subito-Initiative zur Umsetzung der Lohngleichheit und für die tatsächliche Gleichstellung im Erwerbsleben.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Seit 1981 ist der Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» in der Verfassung verankert, seit 1996 ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Doch dieses vermochte die Lohndiskriminierung nur mangelhaft durchsetzen: Frauen verdienen in der Schweiz immer noch rund 20 Prozent weniger als Männer.