Lohngleichheit
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Die Lohngleichheit ist noch lange nicht erreicht
Der Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit ist seit 1981 in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert. Aber dieser Grundsatz ist noch lange nicht in die Realität umgesetzt. Denn noch immer verdienen Frauen 18,4 Prozent weniger als Männer. Und dieser Unterschied hat sich in den letzten Jahren kaum verringert.
Um die Gleichstellung von Frau und Mann tatsächlich erreichen zu können, müssen die Lohnunterschiede aber endlich verschwinden! Die Unia kämpft deshalb auf verschiedenen Ebenen gegen diese Ungleichheit an.
Unia berät
Die Unia klärt die Arbeitnehmerinnen über das Thema Lohngleichheit auf und zeigt ihnen, welche Massnahmen sie gegen Lohndiskriminierungen ergreifen können.
Die Unia hat eine Informationsbroschüre „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – wie sich Frauen gegen Lohndiskriminierung wehren können“ erstellt. Frauen, die den Eindruck haben, dass ihr Lohn nicht stimmt, können sich bei ihrem Unia-Sekretariat beraten lassen. Die Broschüre kann direkt heruntergeladen werden oder über frauen(at)unia.ch bestellt werden.
Unia sensibilisiert
In regelmässigen Abständen führt die Unia Aktionen in der Öffentlichkeit durch, um die breite Bevölkerung zum Thema Lohngleichheit zu sensibilisieren. Die Unia fordert vor allem die Aufwertung der Frauenlöhne und Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 4000 Franken.
Zum 20. Jahrestag des nationalen Frauenstreiks, am 14. Juni 2011, hat die Unia in der ganzen Schweiz mit Aktionen in der Industrie und im Detailhandel auf die Lohnungleichheit aufmerksam gemacht – zwei Sektoren mit grossem Frauenanteil und grossen Lohnungleichheiten. Solche Aktionen sind wichtig, denn je mehr Leute über die Lohnungleichheiten informiert sind, desto grösser sind die Chancen, dass sich etwas ändert.
Eine Uebersicht über zukünftige, aktuelle und vergangenen Aktionen ist hier zu finden.
Unia ermuntert alle Frauen dazu, ihre Löhne nicht einfach hinzunehmen, sondern genau hinzuschauen, ob ihr Lohn gerecht ist. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat einen Lohngleichheitsrechner entwickelt, den Fairpay–Lohnrechner, auf dem die Arbeitnehmerinnen überprüfen können, ob sie von einer Lohnungleichheit betroffen sind.
Unia fordert Lohngleichheitskontrollen
Faktoren wie Ausbildung, Erfahrung und die Stellung im Unternehmen dürfen bei der Höhe des Lohnes berücksichtigt werden. Knapp die Hälfte (40%!) der Lohndifferenz zwischen Mann und Frau ist jedoch nicht mit diesen objektiven Faktoren erklärbar und beruht somit auf einer Lohndiskriminierung auf Grund des Geschlechts. Um solchen Diskriminierungen entgegenzuwirken fordert Unia die ArbeitgeberInnen auf, Vereinbarungen mit der Gewerkschaft zu treffen, die die partnerschaftliche Überprüfung der Löhne garantieren.
Die Unia hat zusammen mit dem Bund und den Sozialpartnern den Lohngleichheitsdialog gegründet. Die Gewerkschaft ermuntert Betriebe sich daran zu beteiligen und informiert Personalkommissionen über diese Möglichkeit.
Zudem stellt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) für Unternehmen das Instrument Logib zur Verfügung, mit dem ArbeitgeberInnen auf einfache Weise überprüfen können, ob in ihren Unternehmen Lohndiskriminierungen vorhanden sind (www.logib.ch).
Unia leistet politische Arbeit
Unia mischt sich auch auf politischer und gesetzlicher Ebene ein. So erarbeitet sie z.B. in Zusammenarbeit mit NationalrätInnen parlamentarische Vorstösse, um die Gleichstellung von Frau und Mann voranzutreiben und griffigere Massnahmen durchzusetzen.
Unia setzt den Anspruch auf Lohngleichheit vor Gericht durch
Unia setzt, wenn nötig, den Anspruch auf Lohngleichheit auch vor Gericht durch, indem sie Lohn- und Verbandsklagen führt.
Ein Beispiel:
Renate Allemann, Angestellte bei einer Versicherung, stellte mit Erstaunen fest, dass sie bis zu 2000 Franken im Monat weniger verdiente, als ihre Kollegen. Nachdem ihre eigenen Versuche, die Lohndiskriminierung zu beseitigen nicht gefruchtet hatten, liess sie sich bei der Unia beraten. Um ihr Recht auf gleichen Lohn einzufordern, reichte sie beim Gericht eine Lohngleichheitsklage ein. Was folgte, war ein langer Rechtsstreit, bei dem die Unia sie begleitete, beriet und unterstützte. Schliesslich willigte ihr ehemaliger Arbeitgeber ein, ihr Lohnnachzahlungen von 45'000 Franken zu bezahlen.
Weitere Rechtsverfahren sind zur Zeit am Laufen, wie das einer langjährigen Migros-Angestellten.
Unia unterstützt, berät und ermutigt alle weiblichen Mitglieder, die diesen mutigen Weg gehen wollen.



