Bilaterale Abkommen
Neu ab 1. April 2012
Für EU-Staaten gilt: Verordung 883/2004
alle EU-Staaten
Für EFTA-Staaten gilt: Verordnung 1408/71;
das sind: Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island
Formulare:
- Info-Service
- PD U1 (Nachweis Versicherungszeiten und Verdienst)
- Wird von einer Arbeitslosenkasse (ALK) Ihrer Wahl ausgestellt
- Haben Sie bereits Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz bezogen, ist die damalige ALK zuständig; das Wahlrecht der ALK entfällt. - Arbeitgeberbescheinigung AGB EU (716.052 d)
- Antrag PD U1 (716.053 d)
- Antrag Leistungsexport
Weitere Informationen siehe:
treffpunkt-arbeit.ch insbesondere Info-Service, Kreisschreiben über die Auswirkungen der Verordnung EG Nr. 883/2004
