Vier Beschwerden reichte Uber dabei gegen die Suva ein, eine gegen die Sozialversicherungsanstalt (SVA) Zürich. In einer ganzen Reihe von Verfügungen hatte die Suva zuvor entschieden, dass Uber-Fahrer:innen unselbstständig sind und Uber für diese entsprechend Sozialversicherungsbeiträge schulde.
Die SVA Zürich forderte von Uber für das Jahr 2014 Sozialversicherungsbeiträge plus Verzugszinsen in der Höhe von rund 5,2 Millionen Franken. Das Gericht kam bei allen fünf Beschwerden zum Schluss, dass Uber ein Arbeitgeber ist und wies die Beschwerden von Uber deshalb ab.
Die Kantone müssen nun endlich ihre Verantwortung gegenüber den Fahrer:innen wahrnehmen. Die kantonalen Arbeitsämter müssen einerseits die Einhaltung des Arbeitsgesetzes durch Uber durchsetzen und andererseits sicherstellen, dass Uber die Sozialversicherungsbeiträge seiner Angestellten korrekt abrechnet.
Nach Berechnungen der Unia schuldet Uber seinen Tausenden Fahrer:innen in der Schweiz für die Periode 2013-2021 mehrere hundert Millionen Franken. Uber soll seine teuren juristischen Verfahren endlich einstellen und seine Arbeitnehmenden ordentlich anstellen!
Dieses Urteil hat Signalwirkung für alle Unternehmen, welche Aufträge digital an ihre Arbeitnehmenden vermitteln. Nicht grundlos spricht man im Zusammenhang mit der Plattform-Wirtschaft auch von «Uberisierung». Die Behörden müssen das illegale Uber-Modell stoppen und dafür sorgen, dass alle Angestellten anständig entlöhnt und versichert werden.
Arbeitnehmende müssen gegen diese neuen Formen von Ausbeutung besser geschützt werden. Dazu braucht es auch eine Aktualisierung von Gesetzesgrundlagen, damit ein effektiver Arbeitnehmer:innenschutz möglich ist, wie z.B. eine Umkehr der Beweispflicht: Es braucht eine grundsätzliche Vermutung der Unselbständigkeit, bis eine Firma, resp. ein:e Arbeitnehmer:in den Behörden das Gegenteil darlegen kann.