Die Schweiz zählt nach wie vor zu den europäischen Ländern, in denen die Einbürgerung besonders hürdenreich ist: Anstatt die Integration zu fördern und die für die Schweizer Gesellschaft unentbehrlichen Beiträge der Migrant:innen anzuerkennen, sieht das Einbürgerungsverfahren Anforderungen vor, die oft nicht erfüllt werden können.
Heute müssen Menschen, die das Schweizer Bürgerrecht erwerben wollen, über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügen. Wer nicht mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet ist oder einen Schweizer Elternteil hat, erhält den C-Ausweis in der Regel nach einer Aufenthaltsdauer von zehn Jahren. Ausserdem sind die Kosten für das Einbürgerungsverfahren je nach Kanton hoch und Personen mit tieferen Einkommen können sich realistischerweise nur sehr schwer einbürgern lassen. Ausserdem verlangt der Bund von den Einbürgerungskandidat:innen ein unverhältnismässig hohes Sprachniveau.
Die Migrationskommission der Unia kritisiert, dass auf dem Weg zur Einbürgerung so viele Hindernisse zu überwinden sind, und stellt folgende Forderungen:
Ein Grossteil der Unia-Mitglieder verfügt nicht über das Schweizer Bürgerrecht und ist somit von der Problematik direkt betroffen. Parallel zum Erfolg der Initiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)». Unia fordert den Bund und die Kantone auf, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen, um die Einbürgerung zu erleichtern, sie gerechter und besser zugänglich zu machen und an die Realität der heutigen Schweizer Gesellschaft anzupassen.