Arbeitnehmende verlangen von Bundesrat Parmelin besseren Kündigungsschutz

Beim Bundesplatz stehende Menschen, darunter Vania Alleva, halten rote Schilder mit weisser Aufschrift für besseren Kündigungsschutz in der Schweiz
Arbeitnehmende fordern vom Bundesrat mehr Schutz gegen missbräuchliche Kündigungen
Mehrere Arbeitnehmende, die Opfer von missbräuchlichen Kündigungen geworden sind, haben sich heute mit Bundesrat Guy Parmelin getroffen. Sie haben ihn auf den absolut ungenügenden Kündigungsschutz in der Schweiz aufmerksam gemacht und ihn aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen.

«Die Kündigung hat tiefe Narben in meinem Leben hinterlassen. Sie zerbrach berufliche und persönliche Bindungen, sie erschütterte meine Gewissheiten und brachte mein familiäres Gleichgewicht durcheinander. Der Verlust meines Arbeitsplatzes bedeutete weit mehr als nur den Wegfall einer Einkommensquelle, es war auch der Verlust meiner Wurzeln und meiner täglichen Bezugspunkte, meiner Identität und meines wertvollen beruflichen Netzwerks.» So beschreibt ein Industriearbeiter, der wegen seines gewerkschaftlichen Engagements entlassen wurde, seine Kündigung.

Gespräch bei Bundesrat Parmelin

Gemeinsam mit weiteren von ungerechtfertigten Entlassungen betroffenen Arbeitnehmenden traf sich dieser Arbeiter heute mit Bundesrat Parmelin. Begleitet wurde er von Unia-Präsidentin Vania Alleva und anderen Gewerkschafter:innen. Gemeinsam forderten sie den Bundesrat auf, das Problem der antigewerkschaftlichen Kündigungen in den Griff zu bekommen.

Ungenügender Schutz

In der Schweiz hält das Gesetz die Arbeitgeber nicht ausreichend davon ab, Personalvertreter:innen, Whistleblower:innen und überhaupt Arbeitnehmende, die sich für ihre Rechte einsetzen, zu entlassen (siehe auch diese Liste mit Beispielen antigewerkschaftlicher Kündigungen (PDF)). Darüber hinaus ist der Kündigungsschutz in der Schweiz insgesamt viel zu schwach – auch ältere, schwangere und kranke Arbeitnehmende sind ungenügend geschützt. Eine missbräuchliche Entlassung ist ein traumatisches Ereignis, das den Betroffenen finanziell, psychologisch und beruflich schwer schadet. Das Fehlen von Leitplanken beeinträchtigt auch das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit.

Handlungsbedarf seit 20 Jahren

Das Problem ist seit 20 Jahren akut: 2003 reichten die Gewerkschaften die erste Beschwerde bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ein. Seither wurde die Schweiz mehrfach international gerügt, weil sie ihre Verpflichtungen nicht einhält. 2019 wurde die Schweiz von der IAO auf die schwarze Liste der Länder gesetzt, die die Gewerkschaftsfreiheit nicht respektieren. Im Juni 2024 stufte sie der Internationale Gewerkschaftsbund in der internationalen Rangliste für Vereinigungsfreiheit und Schutz der Arbeitsrechte auf die Kategorie «regelmässige Rechtsverletzungen» herab, was für ein demokratisches Land hochgradig peinlich ist.

Mediation gescheitert, antigewerkschaftliche Entlassungen gehen weiter

Im Jahr 2019 leitete Bundesrat Guy Parmelin einen tripartiten Vermittlungsprozess zwischen Bund, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ein, um eine valable Lösung zu definieren. Im November 2023 beschloss er einseitig und aus unerklärlichen Gründen, diesen Prozess zu suspendieren. Für die Unia ist das nicht akzeptabel, denn es besteht dringender Handlungsbedarf. Allein im letzten Jahr wurden in der Schweiz 21 Fälle von gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen dokumentiert. In Wirklichkeit dürften es noch viel mehr sein.

Es braucht jetzt Lösungen!

Angesichts dieser unhaltbaren Situation fordert die Unia wirklich abschreckende Massnahmen, die sich an den Regelungen anderer europäischer Länder orientieren. Es müssen bei missbräuchlicher Kündigung Strafen von mindestens 12 Monatslöhnen und die Wiedereinstellung der betroffenen Arbeitnehmenden an ihrem Arbeitsplatz vorgesehen werden. Die Unia arbeitet auch an der Lancierung einer Volksinitiative zur Verbesserung des Kündigungsschutzes.

Verwandte Links