Wenig überraschend weist der GRETA-Evaluierungsbericht auf die Defizite bei der Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz hin.
Das Phänomen ist bekannt: Kriminelle Arbeitgeber missbrauchen die sozioökonomische Verwundbarkeit von Menschen. Die Menschen werden mit dem klaren Ziel angeworben, ihre Arbeitskraft auszubeuten. Mit unlauteren oder gar mafiösen Mitteln zerstören die Täter Menschenleben und erzielen gigantische Profite.
Betrug, Täuschung, keine oder lächerlich tiefe Löhne, Isolation – jedes Mittel ist ihnen recht, um aus den Arbeiter:innen Profit zu schlagen! Nur sehr wenige Täter werden verfolgt und verurteilt. Zu viele Opfer werden weder identifiziert noch unterstützt und erfahren keine Gerechtigkeit.
Die Unia handelt: Die Gewerkschaft war am Alternativbericht beteiligt, der von der Schweizer Plattform gegen Menschenhandel verfasst wurde. Die Plattform setzt sich aus den zuständigen Fachorganisationen zusammen. Erkenntnisse aus dem Bericht flossen auch in den GRETA-Bericht ein.
Die Unia engagiert sich auch aktiv im Rahmen des 3. Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel. Sie sensibilisiert, informiert und schult ihre Mitglieder, Jurist:innen und Gewerkschaftssekretär:innen.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Situation zu verbessern:
Die Unia begrüsst insbesondere, dass GRETA die Schweiz auffordert, das Opferhilfegesetz anzupassen. Das Gesetz muss sicherstellen, dass Arbeitnehmende für ausstehende Löhne entschädigt werden, unabhängig davon, ob sie über eine angemessene Arbeits- und/oder Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Zudem müssen die rechtlichen Bestimmungen über die Haftung juristischer Personen effektiv durchgesetzt werden.
Es liegt an den Arbeitgeberverbänden, dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden zu beweisen, dass sie Menschenhandel auf ihrem Gebiet nicht tolerieren. Sie müssen zeigen, dass sie den Schutz der Opfer in allen Branchen und in der ganzen Schweiz ausnahmslos ins Zentrum ihrer Bemühungen zu stellen.