Die Gewerkschaft Unia ist empört über den Entscheid von Bundesrat Parmelin, die Mediation zur Verbesserung des Kündigungsschutzes zu «sistieren», das heisst de facto: einzustellen. Das ist eine Bankrotterklärung, die der Verweigerungshaltung der Arbeitgeber nachgibt. Es ist skandalös, dass Bundesrat und Arbeitgeberverband nicht bereit sind, den Schutz der Arbeitnehmenden vor missbräuchlicher Kündigung auf das international anerkannte Minimum zu heben.
Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) setzte die Schweiz im Jahr 2019 auf die Schwarze Liste der 40 bedenklichsten Fälle von Verletzungen der IAO-Konventionen. Grund ist der absolut ungenügende Schutz von Personalvertretungen und Gewerkschafter:innen, also von Arbeitnehmenden, die sich für die Rechte und Interessen ihrer Arbeitskolleg:innen einsetzen.
Damit die IAO die Schweiz von der Schwarzen Liste nimmt, berief der Bundesrat im selben Jahr eine Mediation zwischen den Sozialpartnern ein. Die Mediation hatte das Ziel, den Kündigungsschutz in der Schweiz dem Niveau anzupassen, welches IAO-Konventionen fordern.
Jetzt hat der Bundesrat die Mediation ohne Ergebnis eingestellt. Nachdem die Arbeitnehmenden vier Jahre lang hingehalten wurden, soll das Thema einfach in der Versenkung verschwinden. Das ist inakzeptabel! Die Unia bereitet deshalb gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund eine Volksinitiative vor, um die Arbeitnehmendenrechte in diesem Bereich zu garantieren.
Die aktuelle Situation ist nicht nur für Personalvertreter:innen untragbar, sondern birgt auch besondere Risiken für Arbeitnehmende in verletzlichen Situationen. Personen, die krankheitsbedingt ausfallen oder in Mutterschaftsphasen sind, sowie ältere Arbeitnehmende sind überproportional von unfairen und missbräuchlichen Kündigungen betroffen. Ebenso werden Whistleblower und gewerkschaftlich aktive Arbeitnehmende in ihrem Engagement unzureichend geschützt. Sie tragen ein erhöhtes Risiko, selbst Opfer von Kündigungen zu werden.