Die Sozialpartner haben den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Tankstellenshops erstmals neu verhandelt. Nach mehrjährigen Verhandlungen und einem langen Verfahren für die Allgemeinverbindlicherklärung tritt am 1. November ein neuer, besserer GAV in Kraft.
Die Mindestlöhne steigen bis 2024 um 130 Franken (3,14 bis 3,47 Prozent mehr, je nach Dienstalter und Qualifikationen). Der GAV führt eine neue Lohnkategorie ein, welche die Dienstjahre beim ungelernten Personal berücksichtigt (2024: 150 Franken mehr). Zudem gelten im Tessin die obligatorischen Mindestlöhne. Die GAV-Bestimmungen greifen nun endlich in der ganzen Schweiz. In dieser Tieflohnbranche, die eine hohe Arbeitsbelastung mit sich bringt und grosse Flexibilität erfordert, waren verbesserte Mindestlöhne unabdingbar.
Zweimal im Monat haben die Arbeitnehmenden Anrecht auf zwei aufeinanderfolgende freie Tage, sowie auf zehn freie Wochenenden pro Jahr. Auch bei Mutterschaftsurlaub hat es eine leichte Verbesserung gegeben (16 Wochen ab dem dritten statt erst ab dem vierten Dienstjahr). Vier Weiterbildungstage pro Jahr werden bezahlt. Diese Fortschritte verbessern die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben.
Auch anerkennt der GAV mehr Diplome: In einer Branche, in der alle Lehren, d. h. mit EBA oder EFZ, und nicht nur die Lehren im Verkaufsbereich berücksichtigt werden, ist das wichtig. Der GAV sieht auch für die Pausen, die Videoüberwachung, Kassendifferenzen, die Zeiterfassung sowie die Sicherheit am Abend und in der Nacht bessere Bestimmungen vor.
Die Unia und die Sozialpartner freuen sich, dass der Bundesrat die Argumente der Tessiner Arbeitgeber zurückgewiesen hat. Diese weigerten sich, einen Mindestlohn einzuführen. Allerdings ist es bedauerlich, dass diese Blockade das Inkrafttreten des GAV um fast zwei Jahre verzögert hat.
Für die Unia muss der GAV noch besser werden, insbesondere bei Arbeitszeit, Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie bei der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben. Die Unia fordert ausserdem den Teuerungsausgleich, weil die Löhne 2021 ausgehandelt wurden, d. h. vor dem inflationsbedingten Anstieg der Preise.