2018 wurden in den Coiffeurgeschäften der Schweiz rund 200 Kontrollen zur Einhaltung des GAV durchgeführt. Das Resultat: Verstösse gegen die Lohnvorschriften in 55 Prozent der Betriebe.
250 zusätzliche unangemeldete Kontrollen
Angesichts dieser grossen Zahl von Zuwiderhandlungen gegen den GAV und der vielen neuen Akteur/innen auf dem Markt, die die Preise drücken, werden die Sozialpartner Kontrolltätigkeit verstärken. Unangemeldete Kontrollen sind ein wirksames Mittel mit präventiver Wirkung.
Insgesamt positive Bilanz des GAV
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesamtarbeitsvertrags ziehen die Sozialpartner insgesamt eine positive Bilanz. Der GAV wurde vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärte und führt Mindestlöhne ein insbesondere für angelernte Arbeitnehmende und Angestellte ohne Ausbildung. Ausserdem werden die Weiterbildungen gefördert. Diese Massnahmen tragen zur Verbesserung des Images und der Attraktivität des Coiffeurberufs bei.