Im neuen GAV konnte die Unia für die über 100‘000 Arbeitnehmenden der MEM-Branche mit dem automatischen Teuerungsausgleich die Sozialpartnerschaft auf Augenhöhe weiter verstärken. Und: In den Verhandlungen konnten sämtliche Verschlechterungen für die Arbeitenden verhindert werden, etwa die geforderte Verlängerung der Arbeitszeit.
Dies sind die wichtigsten Punkte im neuen GAV:
Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 Std erfolgreich abgewehrt
Es ist der Unia gelungen, die Hauptforderung des Arbeitgeberverbands Swissmem abzuwehren: Er wollte die Wochenarbeitszeit von 40 Stunden auf 42 Stunden erhöhen.
Automatischer Teuerungsausgleich und erstmalige Kontrolle der Mindestlöhne
Im neuen GAV ist das Prinzip festgeschrieben, dass die Mindestlöhne jährlich und automatisch der Teuerungsentwicklung angepasst werden. Bei Negativteuerung werden die Löhne hingegen nicht gesenkt. Die tiefsten Mindestlöhne der so genannten Region C (Tessin etc.) werden zusätzlich zum automatischen Teuerungsausgleich jährlich um CHF 30.- erhöht. Zudem wird die Einhaltung der Mindestlöhne in sämtlichen GAV-unterstellten Unternehmen von Revisionsgesellschaften flächendeckend kontrolliert.
Förderung der Frauen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Im neuen GAV MEM wird der Wiedereinstieg von Frauen ins Berufsleben gefördert (vorübergehende Arbeitszeitreduktionen bei Familienpflichten oder Unterstützung bei der Organisation ausserfamiliärer Kinderbetreuung). Neu ist auch die Verteilung von Teilzeitpensen auf mehrere Tage möglich (z.B. 60% auf 4 anstatt 3 Tage).
Ausbildungsoffensive für Erwachsene durch die neue «MEM-Passerelle 4.0»
Ein Novum ist die «MEM-Passerelle 4.0». Sie basiert auf einem Konzept der Unia. In dieser Passerelle wird die «Erwachsenen-Berufslehre» geschaffen. Sie ist ein konkretes Instrument dar, das die Arbeitenden bei der Weiterbildung unterstützt und ihnen neue persönliche und berufliche Perspektiven eröffnet.
Förderung und Schutz älterer Arbeitnehmer/innen
Ein neuer Artikel zwingt die Unternehmungen, jede beabsichtigte Kündigung eines älteren Arbeitnehmers individuell zu prüfen und alternative Lösungen zur Kündigung zu suchen. Zudem wird die Kündigungsfrist um einen Monat für Arbeitnehmer ab 55 Jahren und 10 Dienstjahren verlängert.
Krisenartikel
Der sogenannte Krisenartikel ermächtigt die Arbeitgeber, die Arbeitszeit unter klar definierten Umständen zu erhöhen. Hier konnte die Anwendung von 30 Monaten auf maximal 24 Monate reduziert werden. Zudem müssen die Arbeitgeber den Gewerkschaften neu verbindlich und schriftlich Angaben zu den Motiven der Anwendung unterbreiten.
Vorbehältlich der Zustimmung der zuständigen Branchengremien tritt der neue GAV am 1. Juli 2018 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2023.