Grosse Mehrheit des Verkaufspersonals lehnt geplantes Ladenöffnungs-gesetz ab
Das neue Gesetz (LadÖG) schreibt den Kantone und Gemeinden Mindestöffnungszeiten werktags von 6 bis 20 Uhr und samstags von 6 bis 18 Uhr, beziehungsweise 19 Uhr vor. Konkret führte dies in 14 von 26 Kantonen zu längeren Öffnungszeiten. Der Ständerat hat die Vorlage im letzten Herbst abgelehnt, weil es die Souveränität der Kantone massiv einschränkt.
Weniger Beachtung fand bisher die Tatsache, dass das neue Gesetz die Arbeitsbedingungen von vielen Verkäuferinnen und Verkäufern verschlechtert. Um die Meinung der Betroffenen zu erfahren, führte die Gewerkschaft Unia 2015 eine breite Umfrage beim Personal der ganzen Schweiz durch, an der sich 2520 Verkäuferinnen und Verkäufer beteiligten.
Das Personal sagt Nein
Die Resultate sind eindeutig: 96 Prozent lehnen das neue Gesetz ab, nur knapp zwei Prozent stimmen zu. Zwischen der Deutsch- und der Westschweiz gibt es kaum Unterschiede, ebenso wenig zwischen Kantonen mit stark liberalisierten und eher eingeschränkten Öffnungszeiten. 95 Prozent der Antwortenden wollen am Abend nicht länger arbeiten. Dass die Ablehnung noch ausgeprägter ist als in früheren Umfragen, dürfte mit der konkreten Bedrohung durch das neue Gesetz zusammenhängen. In einer Umfrage des Markt¬forschungsinstituts Gfk 2013 sprachen sich 85 Prozent der Verkäufer/innen gegen Abend- oder Sonntagsarbeit aus.
Das hat auch einen Grund
Das klare Resultat erklärt sich aus verschiedenen Faktoren. Die Verkaufsangestellten sind nur schlecht vor langen Arbeitstagen geschützt. Die Hälfte von ihnen unterstehen keinem Gesamtarbeitsvertrag. Aber auch die existierenden GAV schützen kaum vor überlangen Arbeitstagen. Längere Öffnungszeiten bedeuten (noch) flexiblere oder längere Arbeitszeiten und machen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch schwieriger. Schliesslich ist die Arbeit im Detailhandel oft prekär, der Einsatz der Beschäftigten wird wenig honoriert. Von den 320‘000 Angestellten verdienen 50‘000 weniger als 4000 Franken im Monat.
Ein allgemein verbindlicher, im Gesetz verankerter Gesamtarbeitsvertrag, der die Öffnungszeiten an gute Arbeitsbedingungen knüpft, könnte das Personal besser schützen. Doch die grossen Dachorganisationen des Detailhandels haben sich bisher geweigert, darüber zu verhandeln.
LadÖG heisst auch Verschlechterung der Arbeitsbedingungen
Das LadÖG ist das erste nationale Gesetz, das die Arbeitsbedingungen sehr vieler Verkäufer/innen direkt verschlechtert. Während sich bisherige eidgenössische Regelungen auf einzelne Sektoren wie Bahnhöfe oder Tankstellenshops beschränkten, betrifft das LadÖG mindestens 60 Prozent des Verkaufspersonals. Die Gewerkschaft Unia fordert den Nationalrat auf, die Anliegen der Beschäftigten und die Souveränität der Kantone zu respektieren und das Gesetz abzulehnen. Falls das Parlament das Gesetz annimmt, wird die Unia dagegen das Referendum ergreifen.