Baumeister und Gewerkschaften haben sich geeinigt
Die Delegationen des Schweizerischen Baumeisterverbands und der Gewerkschaften Unia und Syna haben sich am Dienstag in Olten auf einen neuen Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe geeinigt. Er tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und gilt bis Ende 2018. Neu enthält der LMV ein Verbot von Lohnauszahlungen in bar. Damit unterstreichen die Sozialpartner ihren Willen, die Kontrollen zu verbessern. Die bisherigen Leistungen des LMV bleiben erhalten.
Löhne und Rente mit 60 gesichert
Zur Sicherung der bisherigen Rente ab 60 einigten sich die Sozialpartner darauf, ab 1. Juli 2016 die Beitragszahlungen in die Stiftung für den frühzeitigen Altersrücktritt (FAR) um zwei Prozentpunkte zu erhöhen. Davon übernehmen die Arbeitgeber 1,5 Prozent und die aktiven Arbeitnehmer 0,5 Prozent. Im Gegenzug bleiben die Löhne 2016 unverändert. Bei den Lohnrunden 2017 und 2018 werden die arbeitgeberseitigen FAR-Beitragserhöhungen angerechnet, pro Jahr aber mit maximal 0,5 Prozent. Ab 2017 wird zudem die Mittagsessensentschädigung von 15 auf 16 Franken erhöht.
Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, bis Mitte 2017 über alle offenen Punkte zu verhandeln. Die Vertragsparteien können den Vertrag dann ausserordentlich auf den 30. September 2017 kündigen, falls sie vom Verhandlungsergebnis nicht befriedigt sind.
Entscheidgremien haben das letzte Wort
Das Ergebnis der Verhandlungen wird nun den jeweiligen Entscheidgremien vorgelegt. Die Berufskonferenzen der Unia und Syna entscheiden am kommenden Samstag, der Schweizerische Baumeisterverband wird am 13. Januar 2016 eine ausserordentliche Delegiertenversammlung durchführen.
Sowohl der Schweizerische Baumeisterverband wie auch die Gewerkschaften Unia und Syna sind von ihren ursprünglichen Forderungen abgerückt, um dieses Verhandlungsergebnis zu ermöglichen. Die Verhandlungsdelegationen sind überzeugt, dass das Resultat für alle Beteiligten akzeptabel ist und empfehlen es ihren Entscheidgremien zu Annahme.