Volksinitiative der Gewerkschaften bewirkt verschärfte Dumping-Kontrollen
Statt ausländische Arbeitskräfte zu Sündenböcken zu stempeln und die Schliessung der Grenzen zu fordern, hat der Grosse Rat des Kantons Genf beschlossen, bei der schärferen Kontrolle der Arbeitsbedingungen anzusetzen. Das ist eine starke Geste im Kampf gegen Lohndumping. Der Grosse Rat nimmt damit die für das Dumping verantwortlichen Arbeitgeber ins Visier, statt mit neuen Diskriminierungen Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass zu bestrafen.
Zugangsrecht für Gewerkschaftsvertreter
Die paritätische Unternehmensaufsicht soll aus je zwölf von den Gewerkschaften und den Arbeitgebern bestimmten und vom Grossen Rat bestätigten Inspektor/innen bestehen. Sie haben die Kompetenz, einen Wirtschaftssektor zur kontrollieren - unabhängig davon, ob dort ein GAV existiert oder nicht. Während die Gewerkschaften bisher oft mit Klagen bzw. Strafen wegen Hausfriedensbruch rechnen mussten, erhalten sie nun ein Zugangsrecht zu den Betrieben, um Kontrollen durchzuführen. Die 24 Inspektoren werden für insgesamt 240‘000 Arbeitnehmende zuständig sein. Dieses Verhältnis entspricht den Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation und wird es erlauben, die Anzahl auch der kantonalen Kontrollen zu erhöhen und fehlbare Arbeitgeber zu sanktionieren.
Abschluss eines langen Hin und Her
Angesichts wiederholter Verletzungen der Arbeitsvorschriften und erschwerter Zutritte der Gewerkschaften zu den Betrieben hatte der Genfer Gewerkschaftsbund (CGAS) 2011 eine kantonale Initiative eingereicht. Sie forderte die Einführung von Gewerkschaftskontrollen, was die Arbeitgeber ablehnten. Nach jahrelangen Verhandlungen einigten sich die Sozialpartner und der Kanton schliesslich auf die Schaffung der paritätischen Unternehmensaufsicht. Die Gewerkschaften haben deshalb ihre Initiative nach der Zustimmung des Grossen Rates zurückgezogen.