Bundesrat lockert Stempelpflicht
Die heute vom Bundesrat verabschiedete revidierte Verordnung weicht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für bestimmte Arbeitnehmergruppen ab dem 1. Januar 2016 auf. Die Aufhebung der Erfassungspflicht wird dabei an klare Bedingungen geknüpft: ein Jahressalär von mindestens 120‘000 Franken, eine hohe Zeitautonomie der Betroffenen und der Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags mit repräsentativen Gewerkschaften, der auch spezielle Massnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit enthalten muss. Die Unia wird darauf beharren, dass diese Bedingungen strikte eingehalten werden. Arbeitgeber sowie Bund und Kantone stehen jetzt in der Pflicht, für eine korrekte Umsetzung zu sorgen und die rigorose Einhaltung der Bestimmungen zu kontrollieren.
Arbeitszeiterfassung wird wichtiger
Untersuchungen zeigen, dass die Erfassung der Arbeitszeit für den Schutz der Gesundheit zentral ist. Viele arbeiten (gratis) mehr und länger als vertraglich vereinbart, wenn das «Stempeln» wegfällt und eine sogenannte «Vertrauensarbeitszeit» gilt. Die Bedeutung der Arbeitszeiterfassung hat deshalb mit der Zunahme neuer Arbeitsformen (Homeofffice) und Führungsmethoden (Management by objectives) noch zugenommen. Nur mit einer konsequenten Zeiterfassung ist eine klare Trennung zwischen Arbeit und Freizeit möglich und die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten kontrollierbar. Die Unia wird sich deshalb auch in Zukunft gegen politische Vorstösse wehren, die Erfassungspflicht weiter aufzuweichen, wie sie demnächst im Ständerat diskutiert werden (Motion Niederberger).
Unia-Hotline zur Arbeitszeiterfassung
Um Arbeitnehmende und Personalkommissionen bei Fragen rund um die Arbeitszeiterfassung zu beraten und Missbräuche zu verhindern, hat sie die Hotline «Service Arbeitszeit» eingerichtet. Über die Telefonnummer 0848 240 240 oder die Website service-arbeitszeit.ch können sich Arbeitnehmende gratis informieren.