Die Sicherheitsbranche



 

Unia ist Vertragspartei des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) der Sicherheitsbranche. Dieser GAV wird seit Januar 2004 allgemein verbindlich erklärt. Das heisst, er gilt nicht nur für die Firmen, die Mitglied des Arbeitgeberverbands Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) sind, sondern für alle Firmen, die mindestens 10 Mitarbeitende zählen (inklusive Direktion und Administrativpersonal, auch wenn sie im Folgenden dem GAV nicht unterstellt sind).

 

Die Firmen, die Mitglied des VSSU sind, sind verpflichtet, den gesamten GAV einzuhalten, währenddem die andern Firmen verpflichtet sind, sich nach dem Bundesratsbeschluss zu richten, der jedes Jahr die Allgemeinverbindlichkeit von einem bestimmten Termin an festsetzt. Deshalb besteht jedes Jahr eine kleine Abweichung zwischen den Arbeitsbedingungen, die in den VSSU-Firmen ab Januar gelten und denjenigen in den Firmen, die nicht Mitglied des VSSU sind.

 

Sie finden unter diesem Link den vollständigen Text des GAV in der Version 2009 und den Bundesratsbeschluss vom Juni 2009, welcher den GAV ab 1. Juli 2009 allgemein verbindlich erklärt.