Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bei Coop
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Unia ist seit Jahren Vertragspartnerin von Coop. Per 1. Januar 2001 wurden die 14 regionalen und der für das Stammhaus Basel abgeschlossene GAV zu einem einzigen, schweizweit gültigen GAV zusammengefasst. Der GAV bildet die Basis für die jährlich stattfindenen Lohnverhandlungen. Eine je hälftig mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-VertreterInnen zusammengesetzte Kommission ist zuständig für die Umsetzung des Gesamtarbeitsvertrages. Der GAV bringt gegenüber dem durch das Obligationenrecht und Arbeitsgesetz vorgeschriebenen gesetzlichen Minimum wesentliche Verbesserungen.


