Der neue Chemie-/Pharma-GAV
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Ein guter Vertrag wird noch besser!
Ab 1. Mai 2012 ist der neue Gesamtarbeitsvertrag GAV für die Basler Chemie-, Pharma- und Dienstleistungsunternehmen* in Kraft, den die Gewerkschaften in Zusammenarbeit mit Vertretern aus den Betrieben mit den Arbeitgebern ausgehandelt haben.
*Der Vertrag gilt für folgende Unternehmen: Bayer, Brenntag Schweizerhall AG, Clariant, DSM, F. Hoffmann-La Roche, Novartis, CABB, Syngenta und Valorec.
Das bringt der GAV in der Basler Pharma und Chemie
Der Gesamtarbeitsvertrag für die Basler Pharma-, Chemie- und Dienstleistungsunternehmen hat eine lange Tradition und wurde von den Sozialpartnern – den Gewerkschaften, den Vertretern aus den Betrieben und den Arbeitgebern – immer wieder verbessert. Ein Überblick über die wichtigsten Eckwerte des Vertrages:
- Arbeitszeit: 40 Stunden-Woche
- Schichtzulagen: Die Schichtzulagen sind weit über dem gesetzlichen Minimum
- Mutterschaftsurlaub: 18 Wochen – statt der gesetzlichen 14 Wochen
- Vaterschaftsurlaub: 6 Tage
- Ferien: 5 Wochen für alle, ab 50 Jahren sogar 6 Wochen
- Kinderzulagen: 10 % über dem gesetzlichen Minimum
- usw.
Verbesserter Kündigungsschutz bei Massenentlassungen
Neu gelten klar geregelte Vorankündigungsfristen bei Massenentlassungen. Wenn ein Vertragsunternehmen Massenentlassungen aussprechen will, müssen die betroffenen Arbeitnehmenden künftig vorgängig über die Entlassung informiert werden. Das bringt faktisch eine Verlängerung der Kündigungsfristen und damit mehr Schutz und Sicherheit für die Beschäftigten – insbesondere für ältere Arbeitnehmende.
| Alter | Kündigungs- frist bisher |
Vorankündigungs- frist neu |
Vorankündigungs- und Kündigungsfrist neu |
| < 45 Jahre | 3 Monate | + 2 Monate | 5 Monate |
| 45–55 Jahre | 6 Monate | + 2 Monate | 8 Monate |
| > 55 Jahre | 6 Monate | + 4 Monate | 10 Monate |
In Zusammenarbeit mit der Betriebkommission kann die Kündigungsfrist für Arbeitnehmende ab 55 Jahren auf 12 Monate vereinbart werden.
Verbesserter Sozialplanartikel
In Sozialplanverhandlungen sollen die Arbeitgeber künftig die Umschulung sowie die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmenden besser unterstützen. Zudem haben sich die Sozialpartner darauf verständigt, dass Personalabbau verstärkt über vorzeitige Pensionierungen vollzogen und den Betroffenen der Übergang zu einem neuen Arbeitgeber erleichtert werden soll.
Haben Sie Fragen zu Ihren Arbeitsbedingungen? Dann schreiben Sie uns an chemie(at)unia.ch oder wenden Sie sich an ein Unia-Sekretariat in Ihrer Nähe – wir sind für Sie da!



