Krankenversicherung (KV)

Wenn Sie in der Schweiz wohnen, müssen Sie über eine Krankenkasse eine Krankenversicherung (KV) abschliessen. Wie unterscheiden sich die Grundversicherung und Zusatzversicherung? Erfahren Sie, was Sie wissen müssen und worauf Sie achten sollten.

Die Krankenversicherung ist für alle Personen obligatorisch, die in der Schweiz wohnen. Sie gewährleistet die medizinische Grundversorgung. Die Krankenversicherung schliessen Sie bei einer Krankenkasse ab. Die Grundversicherung ist obligatorisch, die Zusatzversicherung freiwillig. Möglicherweise haben Sie auch Anrecht auf Prämienverbilligung.

Krankenkasse – wann anmelden?

Wenn Sie neu in die Schweiz ziehen, haben Sie drei Monate Zeit, um sich bei einer Krankenkasse anzumelden. Wenn Sie ein Kind bekommen, müssen Sie es ebenfalls innert drei Monaten anmelden. Die Kosten für die Krankenkasse tragen Sie selbst, die Arbeitgeber beteiligen sich nicht daran.

Krankenkasse ist frei wähl- und jährlich kündbar

Sie können Ihre Krankenkasse unter den zahlreichen zugelassenen Anbietern frei wählen, sofern diese in Ihrem Kanton tätig sind.

Grundversicherung

Die Grundversicherung ist obligatorisch. Die Krankenkassen sind verpflichtet, alle Personen anzunehmen. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich und betreffen Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Diese Leistungen setzt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) fest. Die Höhe der Prämien ist aber unterschiedlich – je nach Krankenkasse, Wohnort, Alter, Versicherungsmodell und Franchise. Ein Vergleich lohnt sich. Diesen können Sie beim Prämienrechner des Bundesamts für Gesundheit (BAG) oder beim Online-Vergleichsdienst Comparis vornehmen.

Grundversicherung kündigen

Die Grundversicherung können Sie jedes Jahr per 31. Dezember wechseln. Dazu müssen Sie bis am 30. November kündigen.

Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag

Den Betrag, den Sie jährlich selbst an Ihre Behandlungskosten bezahlen, nennt man Franchise. Die tiefste Franchise ist 300 Franken, die höchste 2500 Franken. Die Krankenkassen zahlen, sobald die Franchise erreicht ist. Bei einer hohen Franchise sind die monatlichen Prämien tiefer und umgekehrt.

Wenn Sie die Franchise erreicht haben, bezahlen Sie für verbleibende Behandlungskosten einen Selbstbehalt von 10 Prozent. Dieser beträgt pro Jahr maximal 700 Franken für Erwachsene und 350 Franken für Kinder.

Sind Sie im Spital, bezahlen Sie 15 Franken pro Spitaltag. Ausgenommen sind: Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Frauen, die für Mutterschaftsleistungen keine Kostenbeteiligung bezahlen.

Zusatzversicherung

Die Zusatzversicherung ist freiwillig und geht über die Leistungen der Grundversicherung hinaus. Die Angebote der verschiedenen Krankenkassen sind unterschiedlich, sie legen diese selbst fest. Zusatzversicherungen umfassen zum Beispiel: freie Wahl des Spitals in der Schweiz, alternative Behandlungsmethoden, Sehhilfen, Rettungs- und Transportkosten, Reiseversicherungen, Medikamente, Kuren und mehr.

Die Krankenkassen bieten die Zusatzversicherungen als Pakete und nicht einzeln an. Vergleichen Sie die Angebote der Krankenkassen bei Comparis. Achten Sie auch darauf, dass Sie nicht überversichert sind, falls einige Leistungen bereits von anderen Versicherungen abgedeckt sind.

Gesundheitsfragebogen, Vorbehalt

Anders als bei der Grundversicherung sind die Krankenkassen nicht verpflichtet, Ihren Antrag auf eine Zusatzversicherung anzunehmen. Bevor Sie eine Zusatzversicherung abschliessen, müssen Sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Daraufhin entscheiden die Krankenkassen, ob sie Sie aufnehmen oder mit Vorbehalt aufnehmen. Bei einem Vorbehalt zahlen die Krankenkassen gewisse Leistungen nicht, wenn Sie bereits gesundheitliche Probleme haben.

Achtung: Überlegen Sie sich es gut, wenn sie Ihre Zusatzversicherung zu einer anderen Krankenkasse wechseln wollen. Aus den oben genannten Gründen nimmt Sie eine andere Versicherung vielleicht nicht mehr auf.

Vertragsdauer und Kündigung

Die Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist einer Zusatzversicherung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Meistens erfolgen sie auf das Ende des Kalenderjahres. Am besten informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen.

Prämienverbilligung

Leben Sie in finanziell bescheidenen Verhältnissen, haben Sie womöglich Anrecht auf Prämienverbilligung. Das heisst, Sie werden finanziell unterstützt und bezahlen weniger Prämien. Das ist abhängig vom Einkommen, Vermögen, Zivilstand und der Anzahl Kinder. Prämienverbilligungen sind kantonal geregelt. Beim Online-Dienst der Schweizer Behörden ch.ch finden Sie die Informationen, die in Ihrem Kanton gelten.

Detaillierte Informationen

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